Neubau Hallenbad Hüttenberg – Zahlen und Fakten Oktober 7, 2021Oktober 7, 2021 Text von Dierk Rink Einführung Am Montag, dem 27.09.2021 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, der Grünen, der SPD und der FÖBH den Neubau eines Hallenbades am Standort Sportzentrum Hüttenberg beschlossen. Diesem Beschluss lagen die überarbeitete Machbarkeitsstudie des Planungsbüros balneatechnik GmbH, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der con.pro GmbH und die Ergebnisse der Projektgruppen zugrunde. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Neubau eines Hallenbades und die Freien Wähler gehen in der Öffentlichkeit massiv gegen diesen Beschluss vor und unterstellen tlw., dass die Befürworter des Hallenbades die Zahlen schön gerechnet haben. Bei dieser Darstellung werden aber Förderprogramme und Zuschüsse und die Einsparungen durch Einbindung des Trägervereins größtenteils aus der Betrachtung weggelassen. Dies ist der Grund für eine differenziertere Darstellung der Zahlen und Ergebnisse. Der Leser dieser Zeilen sollte selbst entscheiden, welche Gruppierung die Zahlen einseitig darstellt. Kennzahlen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg hat sich für den Neubau eines Hallenbades in der folgenden Variante entschieden: 5 Bahnen á 25 Meter mit hälftigem Hubboden. Nachfolgend werden die Ergebnisse der TPG Finanzen dargestellt, die auf Basis der Machbarkeitsstudie, der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der möglichen Förderungen und Zuschüsse erstellt wurden. Diesen Ergebnissen liegt der von der Kommunalaufsicht empfohlene Abschreibungszeitraum von 40 Jahren und der von der Gemeinde vorgegebene Zinssatz von 1% zugrunde. Die Investitionskosten sind aus der Machbarkeitsstudie entnommen. Es wurden lediglich 250.000 EUR für den Abriss herausgenommen, da diese nicht in die Investitionssumme einfließen, sondern über den Ergebnishaushalt abgerechnet werden. Bei den Berechnungen der Folgekosten wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde selbst das Bad betrieben wird. Die Einsparungen, die durch den Betrieb des Bades durch den Trägerverein erreicht werden können, sind in den Folgekosten nicht enthalten. Wenn man davon ausgeht, dass durch den Betrieb des Bades durch den Trägerverein mindestens eine Einsparung von 80.000 EUR erzielt werden kann, so stellen sich die Folgekosten wie folgt dar: – Best Case: 235.847 EUR – Base Case: 281.604 EUR – Worst Case: 341.327 EUR Dieser Berechnung liegen drei Szenarien zugrunde, die sich bei den Förderungen unterscheiden: Best Case Der Zuschuss aus dem SWIM-Programm des Landes wurde mit der maximalen Summe von 1.000.000 EUR angesetzt. Dieser Antrag wurde mittlerweile durch die Gemeinde abgegeben. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Hüttenberg die Summe von 1.000.000 EUR aus den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln der Hessenkasse des Landes Hessen für den Neubau einsetzt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde den Kredit zur Finanzierung bei der KfW beantragt. Hier gibt es Programme, die abhängig von der Energieeffizienz des Hallenbades neben dem Kredit auch einen Zuschuss von 15% bis 20% des gewährt. In dieser Berechnung wurde ein Zuschuss von 15 % angesetzt. Bei diesem Szenario wurde die Bundesförderung mit einer Förderquote von 45% auf die Investitionskosten angesetzt. Der Trägerverein des Hallenbades Hüttenberg hat zugesagt, mit dem Baubeginn einen Zuschuss von 500.000 EUR zur Verfügung zu stellen. Base Case Der Unterschied zum vorab dargestellten Szenario liegt darin, dass die Bundesförderung mit 25% angesetzt wird. Alle anderen Fördermaßnahmen und Zuschüsse werden identisch auf Basis der Investitionssumme berechnet. Worst Case In diesem Szenario wird keine Bundesförderung angesetzt. Folgekosten Die Firma pro.con GmbH hat bei der Berechnung der Folgekosten und Erlöse ihre Erfahrungswerte für ein vergleichbares Schwimmbad angesetzt. Diese Werte wurden in die Berechnung übernommen. Im rechten Block werden die tatsächlichen Folgekosten aus dem Jahr 2019 gegenübergestellt: Bei der Gegenüberstellung mit den Folgekosten 1 des Jahres 2019 des Hüttenberger Hallenbades fällt auf, dass die Personalkosten deutlich höher als im Jahr 2019 angesetzt wurden. Dies wurde durch pro.con dadurch begründet, dass für ein öffentliches Hallenbad andere Aufsichtspflichten gelten, als für den Betrieb eines Hallenbades durch den Trägerverein. Es ist aber festzuhalten, dass nach der Übernahme des Betriebs des Bades durch den Trägerverein die Aufsichten weiterhin so geführt wurden, wie vor der Übernahme im öffentlichen Badebetrieb. Somit gibt es in der Berechnung Mehrkosten von 64.000 EUR, die sich direkt auf die Folgekosten und den Ergebnishaushalt der Gemeinde Hüttenberg auswirken. Dieser Sachverhalt ist zu klären. Weiterhin wurden durch pro.con deutlich weniger Erlöse angesetzt, als im Jahr 2019 tatsächlich erwirtschaftet wurden: Es handelt sich um eine Differenz von ca. 47.000 EUR. Auch dieser Sachverhalt ist zu klären. In Summe dieser beiden Zahlen ergeben sich 111.000 EUR, die die Folgekosten IV reduzieren würden. Sonstiges Es gibt noch zahlreiche weitere Punkte, die zur Machbarkeitsstudie und zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgeführt werden könnten. In der aktuellen Phase befinden wir uns in Annahmen (die Machbarkeitsstudie stellt keine Schätzung oder Berechnung dar) und es handelt sich um eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und keine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Natürlich handelt es sich um eine große Investition mit entsprechenden Folgekosten. Durch den Beschluss der GVT können aber nach der Bewilligung der Förderung durch das Land Hessen (SWIM) genauere Berechnungen der Investitionskosten und Folgekosten durchgeführt werden. Es gilt für alle Beteiligten, alle Förderprogramme und Fördertöpfe, speziell aber das Bundesprogramm, im Blick zu behalten, bei den Investitionskosten nach Möglichkeit Einsparungen vorzunehmen (Generalunternehmermodell) und bei den Folgekosten zu schauen, wo durch ehrenamtliches Engagement (z.B. des Trägervereins) weiter Einsparungen möglich sind. Nur gemeinsam können wir den Neubau des Hallenbades stemmen. Packen wir es an. Fotos: © Michael Breuer Stand 03.10.2021